Spendenreglement
SPENDENREGLEMENT
SWISSLAMIC Help Organization
Verabschiedet am 06.01.2026
Inhalt
1. Zweck und Geltungsbereich
2. Grundsätze der Mittelbeschaffung
3. Arten von Spenden
4. Annahme und Ablehnung von Spenden
4.1 Annahme
4.2 Ablehnung
5. Zweckbindung und Verwendung der Spenden
5.1 Zweckgebundene Spenden
5.2. Nicht zweckgebundene Spenden
6. Wirtschaftlichkeit und Verwaltungskosten
7. Transparenz, Rechnungslegung und Berichterstattung
8. Datenschutz und Spenderrechte
9. Interne Kontrolle und Verantwortung
10. Änderungen des Spendenreglements
11. Inkrafttreten
1. Zweck und Geltungsbereich
Dieses Spendenreglement regelt die Annahme, Verwaltung, Verwendung und Kontrolle von Spenden bei der Swisslamic Help Organization (folgend „Organisation“ genannt). Es orientiert sich an den Grundsätzen der ZEWO-Stiftung sowie an bewährten Praktiken vergleichbarer kleiner und mittlerer gemeinnütziger Organisationen in der Schweiz.
Ziel ist es, die Transparenz, Zweckbindung, Wirtschaftlichkeit und Integrität im Umgang mit Spendengeldern sicherzustellen.
2. Grundsätze der Mittelbeschaffung
Die Organisation verpflichtet sich zu einer ethischen, transparenten und wahrheitsgetreuen Mittelbeschaffung. Insbesondere gilt:
Spendenwerbung erfolgt sachlich, wahrheitsgetreu und ohne irreführende Darstellungen.
Die Würde der begünstigten Personen wird jederzeit respektiert.
Die Organisation wahrt ihre Unabhängigkeit gegenüber Spendern.
3. Arten von Spenden
Die Organisation akzeptiert grundsätzlich folgende Spendenarten:
Monetäre Spenden: Einmalige oder regelmässige finanzielle Zuwendungen
Sachspenden: Güter, die den Projekten der Organisation dienen
Dienstleistungs- und Zeitspenden: Unentgeltliche Leistungen und Freiwilligenarbeit
Legate und Erbschaften
Die Annahme von Sach- und Dienstleistungsspenden erfolgt nur, wenn diese wirtschaftlich sinnvoll und organisatorisch umsetzbar sind.
4. Annahme und Ablehnung von Spenden
4.1 Annahme
Spenden werden angenommen, sofern sie:
mit dem Zweck und den Werten der Organisation vereinbar sind;
aus legalen und transparenten Quellen stammen;
keine unzulässigen Bedingungen enthalten.
4.2 Ablehnung
Die Organisation lehnt Spenden ab, wenn sie:
gegen gesetzliche oder ethische Grundsätze verstossen;
die Unabhängigkeit der Organisation gefährden;
mit Bedingungen verknüpft sind, die den Organisationszielen widersprechen;
aus nicht nachvollziehbaren oder illegalen Quellen stammen.
5. Zweckbindung und Verwendung der Spenden
5.1 Zweckgebundene Spenden
Zweckgebundene Spenden werden von der Organisation ausschliesslich und vollumfänglich gemäss dem ausdrücklich erklärten oder aus der jeweiligen Spendenkampagne eindeutig hervorgehenden Willen der Spender verwendet. Die Organisation stellt sicher, dass diese Mittel bis auf den letzten Rappen dem vorgesehenen Zweck zugeführt werden.
Als zweckgebundene Spenden gelten insbesondere alle Spenden, die im Rahmen von klar bezeichneten Projekten, Kampagnen oder Nothilfen gesammelt werden, namentlich in den Bereichen:
Wasser- und Sanitärprojekte
Waisenkinder- und Bildungsprojekte
Medizinische Unterstützung
Nothilfe- und Projektkampagnen
Diese Spenden dürfen ausschliesslich im jeweiligen Projekt- oder Kampagnenbereich eingesetzt werden.
Ist die ursprünglich vorgesehene Zweckbestimmung ganz oder teilweise nicht mehr erfüllbar, entscheidet der Vorstand über die alternative Verwendung der Mittel unter strikter Wahrung des mutmasslichen Spenderwillens. Wenn immer möglich, wird vorgängig die Zustimmung der Spender eingeholt.
5.2. Nicht zweckgebundene Spenden
Als nicht zweckgebundene Spenden gelten ausdrücklich:
Freie Spenden / Sadaqa, bei denen keine Zweckbestimmung durch die Spender vorgenommen wurde;
Überschüsse aus den Kurban-Kampagnen, soweit diese nach vollständiger und zweckgemässer Durchführung der Kurban-Opfer verbleiben.
Nicht zweckgebundene Spenden können vom Vorstand im Rahmen des Organisationszwecks dort eingesetzt werden, wo sie den statutarischen Zielen der Organisation am besten dienen.
6. Wirtschaftlichkeit und Verwaltungskosten
Die SHO verpflichtet sich zu einem wirtschaftlichen und effizienten Mitteleinsatz.
Verwaltungskosten werden auf das notwendige Minimum beschränkt.
Der Anteil der Verwaltungs- und Fundraisingkosten wird jährlich ausgewiesen.
Ziel ist ein angemessenes Verhältnis zwischen Projektaufwand und administrativem Aufwand gemäss ZEWO-Empfehlungen.
7. Transparenz, Rechnungslegung und Berichterstattung
Die Organisation führt eine ordnungsgemässe Buchhaltung.
Die Jahresrechnung wird nach anerkannten Standards erstellt.
Spender erhalten auf Wunsch Auskunft über die Verwendung ihrer Spenden.
Ein Jahresbericht informiert öffentlich über Aktivitäten, Projekte und Mittelverwendung.
8. Datenschutz und Spenderrechte
Die Organisation behandelt Spenderdaten vertraulich und gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen (DSG).
Spenderdaten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Spender haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten.
Spenden können auf Wunsch anonym erfolgen.
9. Interne Kontrolle und Verantwortung
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Einhaltung dieses Reglements.
Interne Kontrollen stellen die korrekte Verwendung der Spendengelder sicher.
10. Änderungen des Spendenreglements
Änderungen dieses Reglements bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand. Sie treten mit Beschlussfassung in Kraft und werden auf der Website der Organisation veröffentlicht.
11. Inkrafttreten
Dieses Spendenreglement tritt mit Beschluss des Vorstands in Kraft und ersetzt alle früheren Versionen.
Letzte Aktualisierung: 5. Januar 2026
Version: 1.1