Häufig gestellte Fragen
Antworten rund um Swisslamic, unsere Projekte und die religiösen Grundlagen von Kurban, Zakat, Fitrana und Sadaqah.
Über Swisslamic
6Swisslamic Help Organization (SHO) ist ein Schweizer Hilfsverein mit Sitz in Rheinfelden (AG). Wir führen humanitäre Projekte und Kampagnen durch, leisten Nothilfe in Krisengebieten und vermitteln Hilfe an bedürftige Familien weltweit.
Unser Leitspruch: «The blessed way to help» – wir bringen deine Spende auf direktem, transparentem Weg zu den Menschen, die sie am meisten brauchen.
Ja. Seit unserer Gründung geht jeder gespendete Franken direkt an Menschen in Not – für Lebensmittel, Wasser, medizinische Hilfe, Bildung und weitere Projekte.
Möglich ist das, weil unser gesamtes Team freiwillig arbeitet. Reise-, Transport- und Organisationskosten werden privat oder über unser separates Supporter-Programm getragen – nicht aus Spendengeldern.
Beide Geldflüsse (Spenden und Supporter-Beiträge) laufen über getrennte Kostenstellen und werden vollständig dokumentiert.
Supporter-Beiträge sind eine separate, freiwillige Unterstützung für unsere Organisation. Sie finanzieren Flugkosten, Transport vor Ort, Unterkünfte während Einsätzen, Logistik, Lagerkosten und Projektorganisation.
Als Supporter ermöglichst du uns mehr Hilfseinsätze, schnellere Reaktion auf Notlagen und mehr Freiwillige vor Ort – ohne dass Spendengelder für Organisation verwendet werden müssen.
Du findest das Supporter-Programm über den Button «Jetzt Spenden → Unterstützungsprogramm» auf unserer Website.
Wir sind aktuell vor allem in Asien und Afrika aktiv, aber auch in Europa. Konkrete Einsatzgebiete:
Afrika: Uganda, Tschad, Ägypten. Asien: Palästina, Libanon, Syrien, Bangladesch (Rohingya-Camps).
Schwerpunkte: Nothilfe, Lebensmittelpakete, medizinische Unterstützung, Waisenkinder, Bildung, Wasserbrunnen.
Nein, Swisslamic ist aktuell nicht ZEWO-zertifiziert. Gemäss unserem Spendenreglement orientieren wir uns aber an den Grundsätzen der ZEWO-Stiftung für transparente Mittelverwendung – ergänzt durch die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs).
Unsere vollständige Spendenverwendung, unser Jahresbericht und die Trennung von Spenden- und Organisationskosten sind öffentlich einsehbar.
Swisslamic Help Organization ist ein eingetragener Verein nach Schweizer Recht (UID CHE-491.436.072). Der Sitz ist in 4310 Rheinfelden (AG).
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung gemäss Statuten und Spendenreglement. Alle operativen Mitarbeitenden und Helfer:innen arbeiten ehrenamtlich.
Spenden & Transparenz
10Online via RaiseNow (Schweizer Zahlungsdienstleister): Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express), Debitkarte, TWINT, PostFinance.
Per Banküberweisung auf unser PostFinance-Konto – siehe «Wie lautet die Bankverbindung?».
Alle Zahlungen werden verschlüsselt (HTTPS/TLS) über unsere Website oder über RaiseNow abgewickelt.
SWISSLAMIC Help Organization – PostFinance:
IBAN: CH36 0900 0000 1632 9162 6
Kontonummer: 16-329162-6
BIC: POFICHBEXXX
Bitte gib im Überweisungszweck den Namen der Kampagne/des Projekts an (z.B. «Kurban 2026»), damit wir deine Spende korrekt zuordnen können.
Wer im Spendenformular eine Handynummer hinterlässt, erhält nach Durchführung des Projekts Fotos und Videos als Nachweis – direkt via WhatsApp.
Das gilt für alle Spendenarten: Kurban-Opferungen, Wasserbrunnen-Bau, Lebensmittelpakete, Nothilfe-Einsätze, Waisenprojekte usw. So siehst du mit eigenen Augen, wie deine Spende Leben verändert.
Ja, der Mindestbetrag für Online-Spenden beträgt CHF 5.–. Kurban-Spenden sind an die jeweiligen Tierpreise pro Standort gebunden (z.B. CHF 75.– für ein Kleintier in Uganda).
Die Standardwährung ist Schweizer Franken (CHF). Spenden in anderen Währungen werden zum aktuellen Wechselkurs umgerechnet.
Nein. Swisslamic ist in der Schweiz aktuell noch nicht als steuerlich abzugsfähige Organisation anerkannt. Eine Spende an uns kann daher vorläufig nicht in deiner Steuererklärung geltend gemacht werden.
Du erhältst nach jeder Spende dennoch automatisch eine Bestätigung per E-Mail – als persönlicher Beleg deines Beitrags. Wir arbeiten daran, die formalen Voraussetzungen für die steuerliche Abzugsfähigkeit zu schaffen.
Ja, anonyme Spenden sind möglich. In diesem Fall verzichtest du allerdings auf die automatische Spendenbestätigung und auf individuelle Projektberichte per WhatsApp oder E-Mail.
Zweckgebundene Spenden: Kann der vorgesehene Zweck nicht erfüllt werden, kontaktieren wir dich. Du kannst dann eine Rückerstattung verlangen oder die Spende einem ähnlichen Zweck zuweisen lassen.
Nicht zweckgebundene Spenden (z.B. Freie Spende / Sadaqa): Eine Rückerstattung ist nach der Zahlungsabwicklung grundsätzlich nicht mehr möglich, da das Geld bereits in laufende Projekte fliesst.
Bei Überschüssen (z.B. nach vollständiger Durchführung einer Kurban-Kampagne) werden die verbleibenden Mittel gemäss Spendenreglement für weitere Projekte der Organisation eingesetzt.
Wir behandeln deine Daten vertraulich gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und EU-DSGVO. Keine Weitergabe an Dritte – mit Ausnahme der Zahlungsabwicklung (RaiseNow AG, Schweiz) und des E-Mail-Versands (Mailgun).
Du hast jederzeit Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung deiner Daten. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Ja. Auf den meisten Kampagnenseiten kannst du zwischen einmaliger und wiederkehrender Spende (monatlich, vierteljährlich, jährlich) wählen. Wiederkehrende Spenden kannst du jederzeit pausieren oder beenden.
Patenschaften für bedürftige Kinder sind bei uns aktuell in Vorbereitung und noch nicht aktiv verfügbar. Sobald das Programm startet, informieren wir über unseren Newsletter.
Kurban
9Kurban (arabisch: Qurbani/Udhiyah) ist die rituelle Schlachtung eines Tieres am Eid al-Adha zum Gedenken an die Opferbereitschaft des Propheten Ibrahim (a.s.), der bereit war, seinen Sohn Ismail für Allah zu opfern.
Bei Swisslamic geht das Fleisch vollständig an bedürftige Familien in den Einsatzgebieten – da Spender aus der Schweiz das Fleisch nicht selbst erhalten.
Ja. Alle vier grossen Rechtsschulen (Hanafi, Maliki, Shafi‘i, Hanbali) erlauben es, freiwillig Kurban im Namen eines verstorbenen Angehörigen zu geben.
Bei Swisslamic gibst du im Spendenformular den Namen und die Personenzahl an. Wir übermitteln die Namen an die ausführende Stelle vor Ort und du erhältst nach der Opferung Fotos/Videos als Beweis.
Über unser Formular kannst du folgende Kurban-Arten auswählen:
Eid al-Adha – das klassische Opferfest-Kurban an den Tagen 10.–13. Dhul Hijjah.
Aqiqah – Dankopfer nach der Geburt eines Kindes.
Adaq – Gelübde-Opfer, wenn du Allah ein Versprechen gegeben hast.
Shifa – Opfer für Heilung und Wohlergehen.
Sadaka – freiwilliges Opfer als allgemeine Wohltätigkeit.
Nach der hanafitischen Rechtsschule ist Kurban Wadschib (verpflichtend) für jeden geistig gesunden, volljährigen Muslim, der den Nisab erreicht – also Vermögen über seinen notwendigen Bedarf hinaus besitzt, entsprechend 87,48 g Gold oder 612,36 g Silber.
In den anderen Rechtsschulen (Maliki, Shafi‘i, Hanbali) gilt Kurban als stark empfohlene Sunnah Muakkadah.
Kurban wird an den drei Eid-al-Adha-Tagen (10., 11. und 12. Dhul Hijjah) vollzogen.
Die Opferung muss nach dem Eid-Gebet erfolgen – eine Schlachtung davor erfüllt die Pflicht nicht. Swisslamic koordiniert die Termine mit den Partnern vor Ort.
Erlaubt sind Schafe und Ziegen (Kleintiere), Rinder und Büffel (Grosstiere, 7 Anteile) sowie Kamele (10 Anteile). Alle Tiere müssen gesund sein und ein Mindestalter erreicht haben.
Preis bei Swisslamic: ab CHF 75.– für ein Kleintier in unseren Einsatzgebieten (z.B. Uganda). Aktuelle Preise pro Land findest du in der jeweiligen Kurban-Kampagne.
Nafile Kurban ist ein freiwilliges zusätzliches Kurban – über das verpflichtende Eid-Kurban hinaus. Es kann auch ausserhalb der Eid-Tage geopfert werden, z.B. aus Dankbarkeit, bei einer besonderen Bitte oder im Namen Verstorbener.
Bei Swisslamic kannst du jederzeit über die Kurban-Kampagne ein Nafile Kurban spenden.
Aqiqah ist das Dankopfer für die Geburt eines Kindes – idealerweise am 7. Tag nach der Geburt. Wer es nicht dann leisten kann, darf Aqiqah auch später geben, solange das Kind noch nicht die Pubertät erreicht hat.
Gemäss Sunnah werden für einen Jungen zwei Schafe/Ziegen und für ein Mädchen ein Schaf/eine Ziege geschlachtet. Aqiqah kann nur einmal im Leben pro Kind gegeben werden.
Wenn nach vollständiger und zweckgemässer Durchführung aller Kurban-Opferungen ein Überschuss verbleibt, wird dieser kostenstellenübergreifend für weitere Projekte von Swisslamic verwendet (z.B. Lebensmittelpakete, medizinische Hilfe, Wasserbrunnen).
So bleibt kein Franken ungenutzt. Details sind in unserem Spendenreglement geregelt.
Zakat
7Zakat ist die dritte Säule des Islam: eine jährliche Pflichtabgabe in Höhe von 2,5 % auf das zakatpflichtige Vermögen, das man länger als ein islamisches Mondjahr (Hawl) besitzt.
Das Wort Zakat bedeutet «Reinigung» – sie reinigt sowohl das Vermögen als auch das Herz des Gebers. Bei Swisslamic kannst du Zakat über die Kampagne «Zakat al-Mal» spenden (inkl. integriertem Zakat-Rechner).
Jeder geistig gesunde, volljährige Muslim, der den Nisab (Mindestvermögen) erreicht und dieses Vermögen länger als ein Mondjahr besitzt, ist zakatpflichtig.
Nisab ist die Mindestvermögensschwelle, ab der Zakat fällig wird. Der Prophet Muhammad (s.a.w.) setzte sie fest auf den Gegenwert von 87,48 g Gold oder 612,36 g Silber.
Viele zeitgenössische Gelehrte empfehlen den Silber-Nisab, weil er tiefer liegt und mehr Bedürftige von der Zakat profitieren. Den aktuellen CHF-Wert findest du in unserem Zakat-Rechner auf der Zakat-al-Mal-Kampagnenseite.
Addiere alle zakatpflichtigen Vermögenswerte: Bargeld, Bankkonten, Gold, Silber, Aktien, Geschäftsvermögen, Forderungen. Ziehe fällige Schulden und laufende Verbindlichkeiten ab.
Wenn der Restbetrag den Nisab erreicht und du ihn seit einem Mondjahr besitzt, beträgt dein Zakat 2,5 % davon. Unser Online-Zakat-Rechner macht die Berechnung automatisch.
Zakatpflichtig sind: Bargeld, Guthaben auf Konten, Gold und Silber, Aktien und Wertpapiere (Marktwert), Geschäftsware, landwirtschaftliche Erträge, Nutztiere und wahrscheinlich rückzahlbare Forderungen.
Nicht zakatpflichtig sind: selbstgenutzte Wohnung, Fahrzeug für Eigenbedarf, persönliche Kleidung, Haushaltsgegenstände und Arbeitsmittel.
Der Koran (Sure 9, Vers 60) nennt acht berechtigte Empfängergruppen: Arme (Fuqara), Bedürftige (Masakin), Zakat-Verwalter, Menschen, deren Herzen gewonnen werden sollen, Sklaven (historisch), Verschuldete, Fi Sabilillah und gestrandete Reisende.
Swisslamic verwendet Zakat-Gelder ausschliesslich für die im Koran genannten berechtigten Gruppen – primär Arme und Bedürftige in unseren Einsatzgebieten.
Zakat wird einmal pro Mondjahr fällig – immer am gleichen islamischen Datum, an dem du erstmals den Nisab überschritten hast.
Viele Muslime zahlen ihre Zakat im Ramadan, da die Belohnung für gute Taten in diesem Monat vervielfacht wird. Wichtig: Ramadan ist nicht Pflicht – entscheidend ist dein persönlicher Hawl-Termin.
Ramadan & Fitrana
5Zakat al-Fitr – auch Fitrana genannt – ist eine verpflichtende Abgabe am Ende des Ramadan. Sie dient der Reinigung des Fastens und stellt sicher, dass auch Bedürftige am Eid-Fest ein festliches Mahl haben.
Sie wird pro Familienmitglied gezahlt – inklusive Säuglinge. Der Haushaltsvorstand zahlt für alle Personen, die er versorgt.
Für 2026 hat Swisslamic den empfohlenen Betrag auf CHF 20.– pro Person festgelegt. Dieser entspricht einem Sa‘ (ca. 2,5 kg) eines Grundnahrungsmittels in unseren Einsatzgebieten.
Du findest die Kampagne «Zakat al-Fitr 2026» auf unserer Website. Die Abgabe erfolgt vor dem Eid, die Verteilung an Bedürftige danach.
Die Fitrana muss spätestens vor dem Eid-al-Fitr-Gebet gezahlt sein. Wer sie erst nach dem Gebet zahlt, dem gilt sie nur als normale Sadaqah, nicht als Zakat al-Fitr.
Du darfst die Fitrana bereits mehrere Tage vor Eid entrichten – so auch die Praxis der Gefährten des Propheten (s.a.w.). Spende früh, damit wir die Verteilung rechtzeitig organisieren können.
Fidya ist eine Ausgleichsabgabe für Menschen, die aus dauerhaften Gründen (chronische Krankheit, hohes Alter) nicht fasten können und die Tage auch nicht nachholen können.
Pro verpassten Fastentag wird eine Mahlzeit an einen Bedürftigen gespendet – in der Schweiz liegt die empfohlene Höhe bei rund CHF 10.– pro Tag.
Kaffara ist die Sühne für vorsätzliches Brechen des Fastens im Ramadan ohne gültigen Grund (z.B. bewusstes Essen oder Geschlechtsverkehr am Tag).
Die Kaffara umfasst: 60 aufeinanderfolgende Tage fasten – wer das nicht kann, muss 60 Bedürftige mit einer vollen Mahlzeit speisen (rund CHF 600.– pro gebrochenen Fastentag).
Sadaqah
3Sadaqah Jariyah («fortdauernde Wohltätigkeit») ist eine Spende, die auch nach dem Tod des Gebers weiterhin Nutzen stiftet und ihm Belohnung einbringt.
Klassische Beispiele: Wasserbrunnen, Moscheen, Schulen, Bäume, Korane, Waisenunterstützung. Bei Swisslamic finanzierst du Sadaqah Jariyah z.B. über unsere Wasserbrunnen-Projekte oder Bildungskampagnen.
Sadaqah ist jede freiwillige wohltätige Handlung – eine Geldspende, eine gute Tat oder auch ein Lächeln. Es gibt keinen Mindestbetrag und keine zeitliche Bindung.
Bei Swisslamic kannst du Sadaqah jederzeit über die Kampagne «Freie Spende» geben – wir setzen sie dort ein, wo die Not am grössten ist.
Zakat ist pflichtgebunden und berechnet (2,5 % vom Vermögen ab Nisab) und darf nur an die acht im Koran genannten Gruppen gehen.
Sadaqah ist freiwillig, ohne Mindestbetrag und ohne Empfängerbeschränkung. Sie kann jederzeit und an jeden Bedürftigen gegeben werden.